FREIE TAGE UNTER DER WOCHE

Damit die Kunden auch am Sonntag frische Brötchen und ein Stück Torte essen können, arbeiten Bäckereifachverkäufer/innen auch samstags, sonntags und an Feiertagen. Wer am Wochenende arbeitet, hat dafür aber unter der Woche seinen freien Tag und erhält für Sonn- und Feiertage eine Extra-Vergütung.

In deiner Ausbildung wirst du langsam an die Arbeitszeiten in deinem Betrieb herangeführt: Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist für Auszubildende unter 18 Jahren nicht gestattet. Auch die Arbeit am Samstag ist eher die Ausnahme und wird mit einem freiem Tag belohnt.

Freie Tage unter der Woche

Ein Bonus an Sonn- und Feiertagen

Arbeit am Samstag ist für Auszubildende eher die Ausnahme und wird – falls es mal vorkommt – mit einem freien Tag belohnt. An Sonn- und Feiertagen müssen Auszubildende unter 18 Jahren in der Regel nicht arbeiten. Falls du doch mal ausnahmsweise an einem Sonntag oder Feiertag in deinem Ausbildungsbetrieb arbeitest, gibt es zusätzlich noch einen deutlichen Zuschlag zu deiner Ausbildungsvergütung.

Ein Bonus an Sonn- und Feiertagen
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Kontakt

Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7 A · 10117 Berlin
Tel: 030 / 20 64 55-0 · Fax: 030 / 20 64 55-40

E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de