Vor Ausbildungsbeginn
Du hast eine Ausbildungsstelle gefunden und stehst schon in den Startlöchern? Jetzt gilt es, sich um einige Dinge wie zum Beispiel deinen Arbeitsvertrag, ein Konto und vielleicht sogar einen Umzug zu kümmern.
Check das!
Damit nichts untergeht und du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst, haben wir dir hier eine Liste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.
Für deine Ausbildung brauchst du ein eigenes Konto, falls du bisher noch keines hast. Denn hierhin wird deine Ausbildungsvergütung (Gehalt) überwiesen. Informiere dich bei verschiedenen Banken, um ein guten Überblick über das Angebot zu erhalten. Viele Banken bieten nämlich kostenlose Girokonten für Azubis an.
Ab jetzt bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Dafür braucht der Betrieb eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Du kannst deiner Krankenkasse einfach mitteilen, bei welchem Betrieb du jetzt arbeitest und wann deine Ausbildung beginnt. Sie schicken deine Mitgliedsbescheinigung dann direkt an die Bäckerei.
Früher gab es die Lohnsteuerkarte noch in Papierform. Heute wird alles elektronisch erfasst, deswegen benötigt dein Arbeitgeber nur noch deine Steueridentifikationsnummer. Über diese Nummer kann das Finanzamt dich und die Steuern, die du als Arbeitnehmer zahlst, eindeutig zuweisen. Deine Steueridentifikationsnummer gilt übrigens dein ganzes Leben lang. Falls du sie nicht kennst, kannst du sie beim Finanzamt erfragen.
Sobald du arbeitest, zahlst du in die Rentenkasse ein. Du sorgst also vor, damit du später im Alter eine Rente bekommst. Damit das Geld auch in den richtigen Topf fließt – nämlich in deinen –, braucht dein Arbeitgeber deine Sozialversicherungsnummer. Damit lassen sich die Beiträge ganz einfach zuweisen. Deine Sozialversicherungsnummer steht auf deinem Sozialversicherungsausweis, den du von der Rentenversicherung erhalten hast.
Eventuell möchte dein Ausbildungsbetrieb ein polizeiliches Führungszeugnis. Das bekommst du beim Bürgerbüro oder der Stadtverwaltung. Darin sind deine polizeilichen Vorstrafen gelistet, falls du denn welche hast. Dein Arbeitgeber will möglicherweise wissen, ob du vorbestraft bist oder nicht. Wenn in deiner Akte etwas steht, dann solltest du am besten vorab mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen.
Die Berufsschule stellt dir einen Schülerausweis aus. Als Schüler bekommst du viele Dinge günstiger, wie zum Beispiel den Eintritt ins Freibad oder Kinokarten. Die Vergünstigungen erhältst du nach Vorlage deines Schülerausweises. Deswegen gleich am ersten Tag im Sekretariat beantragen!
Bist du zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt? Dann benötigt dein Arbeitgeber eine Gesundheitsbescheinigung von dir. Dafür musst du einen Termin bei deinem Hausarzt machen, der dich einmal untersucht und dir die Bescheinigung anschließend ausstellt. Dein Arbeitgeber muss wissen, ob du gesund bist und ob die vorgesehenen Arbeiten nicht deine Gesundheit gefährden.

Dein Ausbildungsvertrag ist ein wichtiges Dokument. Du solltest ihn dir genau durchlesen, bevor du unterschreibst.
Denn auch bei einem Vertrag gelten ein paar Regeln, damit er korrekt und auch gültig ist. Du kannst den Vertrag mit deinen Eltern durchlesen, die kennen sich bestimmt gut damit aus. Falls du noch nicht volljährig bist, wird auch ein gesetzlicher Vertreter, in der Regel ein Elternteil, auf dem Vertrag unterschreiben. Der Vertrag wird dir vorab zugeschickt, damit du genügend Zeit hast, ihn dir in Ruhe durchzulesen. Erst danach wird der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben.
Alles eingetütet?
Allgemein gilt: Es ist nur gültig, was schriftlich festgehalten wird. Auch wenn nachträglich etwas hinzugefügt wird zum Vertrag, muss das in Schriftform passieren und von deinem Vorgesetzten und dir unterschrieben werden.
Damit dein Ausbildungsvertrag gültig ist, müssen folgende Punkte auf jeden Fall enthalten sein:
- Start der Ausbildung
- Dauer der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung
- Arbeitszeit (in der Regel 40 Stunden die Woche und nicht mehr als 8 Stunden am Tag)
- Dauer der Probezeit (mindestens 1 Monat, aber höchstens 4 Monate)
- Höhe der Ausbildungsvergütung und der Zahlungstag
- Urlaub (richtet sich nach deinem Alter: Unter 16-Jährige haben mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr, unter 17-Jährige 27 Tage und unter 18-Jährige mindestens 25 Tage. Volljährige Azubis haben mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr.)
Falls du dich für eine Ausbildung in einer anderen Stadt entschieden hast, kommt die Suche nach einer passenden Wohnung auch auf deine Liste.
Auch wenn du noch nicht in deiner neuen Stadt bist, kannst du dich schon um ein neues Zuhause kümmern. Auf verschiedenen Websites gibt es zahlreiche Wohnungsangebote, beispielsweise auf www.immobilienscout24.de.
Es ist auch eine gute Idee, ein Inserat online oder in lokalen Zeitungen aufzugeben oder Aushänge dort aufzuhängen, wo sich Leute in deinem Alter aufhalten, wie zum Beispiel an Berufsschulen oder Hochschulen.
Wenn du in eine WG ziehen möchtest, bietet sich auch wg-gesucht.de für dich an. Hier findest du freie Zimmer in Wohngemeinschaften. Anstatt WGs anzuschreiben, kannst du auch selber ein Gesuch aufgeben.
Darin erzählst du nicht nur, dass du ein Zimmer suchst, sondern auch etwas über dich – deine Hobbys, deine Arbeit, was du am Wochenende gerne machst. Denn viele WGs schreiben ihr freies Zimmer gar nicht aus, sondern schauen in den Gesuchen nach einem geeigneten Mitbewohner.
Als Lehrling hast du Rechte und Pflichten, denen du nachkommen musst. Diese sind gesetzlich geregelt und sorgen für klare Strukturen. Hier einige Beispiele:
Rechte
Dir werden alle Arbeitsmittel, die du für die tägliche Arbeit als Bäcker/in oder Bäckereifachverkäufer/in brauchst, von deinem Arbeitgeber kostenlos gestellt.
Außerdem sind deine Arbeitszeiten gesetzlich geregelt. Falls du jünger als 18 Jahre bist, greift noch das Jugendschutzgesetz. Wenn du mal Überstunden machen musst, werden sie dir ausbezahlt oder du bekommst die Stunden an einem anderen Tag frei.
Die Aufgaben, die du bekommst, müssen auf deine Ausbildung bezogen sein. Das heißt, dass dich deine Tätigkeiten in den Beruf einführen sollen. Sie verfolgen das Ziel, dich zu einem/r Bäcker/in bzw. Bäckereifachverkäufer/in auszubilden. Sogenannte „ausbildungsfremde Arbeiten“ sind also Arbeiten, die nichts mit deinem angestrebten Beruf zu tun haben.
Pflichten
Besonders wichtig ist es, deine Ausbilder im Betrieb über alles aus der Berufsschule zu informieren. Du hast die Pflicht, am Unterricht teilzunehmen. Falls du das mal nicht kannst, weil du beispielsweise krank bist, musst du auch die Bäckerei darüber informieren und gegebenenfalls eine Krankschreibung vom Arzt holen.
Welche Inhalte ihr in der Schule durchnehmt, ist auch für deine Ausbilder interessant. Dann wissen sie immer, auf welchem Wissensstand du bist, und können dir bei möglichen Schwierigkeiten weiterhelfen. Zudem bist du verpflichtet, ihnen immer deine Klausurergebnisse mitzuteilen und natürlich deine Prüfungsergebnisse vorzulegen.
In der Bäckerei hast du die Pflicht, verantwortungsvoll zu arbeiten und sorgsam mit deinen Arbeitsmaterialien umzugehen. Außerdem musst du dich an die Hausordnung der Bäckerei und die Anweisungen deiner Ausbilder halten.
Während deiner Ausbildung verdienst du noch nicht so viel Geld wie später in deinem Beruf.
Da es zum Beispiel sein kann, dass du für deine Ausbildung umziehen musst, kommen zusätzliche Kosten auf dich zu.
Aber keine Sorge! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu bekommen. Welche das sind, zeigen wir dir hier.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, damit Auszubildende ihre Ausbildung stemmen können, denn du sollst dich ja voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren können.
Die Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich aus dem Grundbedarf, den Mietkosten, den Kosten der Fahrt zur Arbeit, den Kosten der Arbeitskleidung und dem Fahrtgeld für Familienbesuche zusammen. Je nachdem, wie viel du verdienst und ob dich deine Eltern finanziell unterstützen können, berechnet sich daraus der Betrag, den du erhältst.
Voraussetzung für die Berufsausbildungsbeihilfe ist, dass du eine betriebliche und staatlich anerkannte Ausbildung machst. Außerdem wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert.
Anspruch auf Beihilfe hast du auch, wenn du zum förderungsfähigen Personenkreis gehörst und deinen Lebensunterhalt nicht allein durch deine Ausbildungsvergütung finanzieren kannst. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören laut Bestimmung alle mit deutscher Staatsangehörigkeit, EWR-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht und deren Familienangehörige, anerkannte Flüchtlinge mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und heimatlose Ausländer mit einer Duldung, die aber seit mindestens vier Jahren schon in Deutschland leben. Diese Personen haben Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie für die Ausbildung zu Hause ausziehen müssen, weil der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu lang ist (maximal zwei Stunden für den Hin- und Rückweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln), oder wenn sie älter als 18 Jahre sind.
Bei verheirateten Paaren oder Paaren mit mindestens einem Kind besteht auch Anspruch auf Beihilfe, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnen oder in eine ziehen müssen.
Finanzielle Unterstützung bekommt auch, wer aus sozialen oder persönlichen Gründen während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen kann.
Menschen mit Behinderung haben ebenso Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe.
Wenn dein Antrag von der Agentur für Arbeit bewilligt wurde, bekommst du für 18 Monate Berufsausbildungsbeihilfe. Um nach dieser Zeit weiterhin nahtlos Beihilfe zu bekommen, musst du rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
Eigentlich haben Auszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld. Für sie wurde die oben erklärte Berufsausbildungsbeihilfe geschaffen.
Es kann aber sein, dass du keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommst. Gründe dafür könnten sein, dass du eine nicht staatlich anerkannte Ausbildung machst oder dass das bereits deine zweite Ausbildung ist.
In diesen Fällen kannst du bei der Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde, in der deine Wohnung gemeldet ist, einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Um den Antrag stellen zu können, musst du aber zuerst Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Denn nur mit der abgelehnten Berufsausbildungsbeihilfe ist dein Antrag auf Wohngeld gültig.
Falls du während deiner Ausbildung schon volljährig bist, hast du (bzw. haben deine Eltern) trotzdem Anspruch auf Kindergeld. Denn das kann man bis zum 25. Lebensjahr bekommen – wenn man in der Zeit Auszubildende/r ist. Der Anspruch auf Kindergeld endet somit entweder mit deinem 25. Geburtstag oder deiner erfolgreichen Abschlussprüfung.
Die Familienkasse, die für das Auszahlen des Kindergeldes zuständig ist, verlangt einen Ausbildungsnachweis. Dies könnte eine Kopie von deinem Ausbildungsvertrag sein. In der Regel bekommen deine Eltern das Kindergeld. Wenn du während deiner Ausbildung aber nicht mehr zu Hause wohnst, müssen deine Eltern dir das Kindergeld auszahlen. Schließlich entstehen in ihrem eigenen Haushalt keine Unkosten mehr durch dich.
Du hast deine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt, danach eine ganze Weile im Betrieb gearbeitet und willst dich jetzt weiterbilden.
Mit dem Meister-BAföG kannst du deine Weiterbildung zum/zur Meister/in in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren. Bei einer Weiterbildung in Vollzeit darf diese maximal drei Jahre dauern, in Teilzeit sind das maximal vier Jahre.
Das Gute ist, dass das Meister-BAföG keine Altersgrenze hat. Auch wenn du dich erst nach einigen Jahren für die Fortbildung entscheidest, kannst du also BAföG bekommen.
Deine Weiterbildungskurse müssen an einem zertifizierten Institut veranstaltet werden und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dann werden die Kosten für die Kurse und Prüfungen vom Meister-BAföG abgedeckt, ebenso wie die Materialkosten für die Meisterprüfung.
Zudem gibt es Zuschüsse, die deinen Lebensunterhalt sichern. Du hast außerdem die Möglichkeit, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen mit günstigem Zinssatz zu bekommen.
Meister-BAföG kannst du bei dem BAföG-Amt beantragen. Neben den Antragsformularen findest du auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung auch einen Förderrechner, mit dem du zuvor schon ausrechnen kannst, wie hoch dein Meister-BAföG ausfallen würde.
Hilfe während deiner Ausbildung
Neben finanziellen Hürden können im Laufe deiner Ausbildung auch andere Schwierigkeiten auftreten. Aber auch hier gibt es Hilfe. Bevor du darüber nachdenkst, deine Ausbildung abzubrechen, schau dir die Möglichkeiten an. Damit führst du deine Ausbildung sicher zum erfolgreichen Abschluss!
Wenn es nicht so rund läuft in deiner Ausbildung, können dein Ausbildungsbetrieb und du ausbildungsbegleitende Hilfen bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Ganz konkret heißt das: Wenn der erfolgreiche Abschluss deiner Ausbildung gefährdet ist, kannst du solche Hilfen in Anspruch nehmen. Sie setzen sich aus drei Bereichen zusammen.
Es gibt Förderunterricht für Fächer, in denen du nicht so gut bist.
Außerdem gibt es Vorbereitungskurse vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen. Falls du Schwierigkeiten bei praktischen Arbeiten im Betrieb hast, bekommst du auch hier Nachhilfe.
Außerdem gibt es eine fachpädagogische Begleitung. Du hast also einen Ansprechpartner, der sich mit deinem Beruf auskennt und dich motivieren und aufbauen kann.
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind für dich kostenlos.
VerA ist die Kurzform für "Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung".
Hier kannst du dich an zahlreiche Experten/innen, erfahrene Fachkräfte und Ausbildungsleiter/innen wenden. Alle kennen sich mit dem Beruf und der Ausbildung aus. Sie kennen auch die Schwierigkeiten, die während einer Ausbildung auf dich zukommen können. Zusammen mit dir finden sie Lösungen, um deine Probleme zu beheben, seien es Schwierigkeiten beim Lernen oder Probleme mit Kollegen/innen oder Vorgesetzten. Mit VerA schaffst du es sicher, die Schwierigkeiten zu beheben und deine Ausbildung mit Freude zu Ende zu machen.
Mehr Informationen zu VerA findest du hier
vera.ses-bonn.de
Bei Fragen kannst du dich auch jederzeit per E-Mail an VerA wenden:
vera@ses-bonn.de
Assistierte Ausbildung – was ist das denn? Eine richtig gute Sache, die 2015 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen wurde.
Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu beheben und zugleich Jugendlichen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind, zu einer Ausbildung zu verhelfen. Manchmal scheitert es am fehlenden Schulabschluss, an schlechten Noten oder an Schwierigkeiten mit der Sprache. Das heißt aber nicht, dass du nicht geeignet bist für eine Ausbildung. Ganz im Gegenteil! Die Assistierte Ausbildung geht auf deine persönlichen Stärken ein – bist du handwerklich begabt? Oder kannst du besonders gut mit Menschen umgehen? Die Assistierte Ausbildung wird in drei Phasen gegliedert.
Erste Phase
Die erste ist die ausbildungsorientierte Phase. In maximal sechs Monaten findest du gemeinsam mit deinem/r Berater/in der Arbeitsagentur heraus, welche Berufe dich interessieren. Dann sucht ihr Betriebe, in denen du eine Ausbildung machen könntest. Ziel der Phase ist es, dir einen Ausbildungsplatz zu verschaffen und dir den Einstieg in die Ausbildung so einfach wie möglich zu machen.
Zweite Phase
Auch während deiner Ausbildung wirst du nicht alleine gelassen. Du bekommst ganz individuelle Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer. Das heißt, es wird gezielt auf deine Schwächen eingegangen und dir an diesen Punkten geholfen. Bei konkreten Problemen kannst du dich auch jederzeit an deine/n Berater/in wenden. Außerdem gibt es wöchentliche Sitzungen. In diesen Sitzungen findet ihr gemeinsam heraus, wie die Ausbildung läuft, und erkennt rechtzeitig, wenn ein Problem aufkommt. So kann dieses direkt wieder behoben werden. Die Kosten für alles übernimmt die Agentur für Arbeit.
Dritte Phase
Wenn deine Zeit als Lehrling zu Ende geht, hilft dir die Assistierte Ausbildung auch dabei, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Entweder wirst du in deinem Ausbildungsbetrieb übernommen oder ihr sucht gemeinsam einen neuen Arbeitsplatz.
Kind und Karriere müssen sich nicht ausschließen.
Es gibt gesetzliche Regelungen und unterstützende Maßnahmen, durch die du beides meistern kannst. Natürlich bedeutet eine Ausbildung mit Kind mehr Organisation für dich. Ein paar allgemeine Informationen können dir dabei helfen.
Grundsätzlich darf dich dein zukünftiger Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht fragen, ob du schwanger bist, bzw. du bist nicht verpflichtet, auf diese Frage einzugehen. Der spätere Vertrag darf aufgrund dieser Tatsache nicht aufgehoben werden.
Wenn du im laufenden Arbeitsverhältnis schwanger bist oder wirst, kannst du dir überlegen, wann du deinen Arbeitgeber darüber informierst. In der Regel passiert dies frühestens nach den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, um die ersten kritischen Wochen abzuwarten. Gleichzeitig macht es aber Sinn, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, damit auch dieser den Schutz deines Kindes und der Schwangerschaft im Arbeitsalltag und in seiner Planung berücksichtigen kann.
Wie der Name schon sagt, ist der Mutterschutz da, um Mutter und Kind zu schützen. Durch den Mutterschutz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dich nicht nachts oder zu lange arbeiten zu lassen. Der Mutterschutz tritt mit Bekanntmachung deiner Schwangerschaft in Kraft.
Die Elternzeit gilt auch für werdende Väter. Für maximal drei Jahre können beide Elternteile Elternzeit beantragen. Wie sie das aufteilen, bleibt ihnen überlassen.
Du hast schon ein Kind, wenn du deine Ausbildung beginnst? Dann kommt eine Teilzeitausbildung für dich infrage. Deine wöchentliche Arbeitszeit wird verringert. Beispielsweise hast du nachmittags früher Feierabend, wenn dein Kind aus der Schule oder dem Kindergarten kommt. Wenn du selber unter 18 Jahre alt bist, verlängert sich die Gesamtdauer deiner Ausbildung nicht. Es bleibt bei drei Jahren. Wenn du schon volljährig bist, verlängert sich deine Ausbildungsdauer maximal um ein Jahr.
Dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind, den Spruch hast du sicher schon einmal gehört. Manchmal treten aber Probleme auf, mit denen man gar nicht rechnet.
Aber keine Sorge, damit bist du nicht allein. Vielleicht musst du unerlaubte Überstunden machen oder kommst mit einem Kollegen oder einer Kollegin nicht klar und weißt nicht, wie du dich dann verhalten sollst? Du hast das Gefühl, du lernst in deiner Ausbildung nichts? Für all deine Fragen und Anliegen gibt es bei der zuständigen Handwerkskammer eine/n Berater/in.
Du bist nicht allein!
Wende dich an deine Handwerkskammer
Hier suchst du die für dich zuständige Handwerkskammer heraus (welche das ist, hängt davon ab, in welcher Region du arbeitest) und findest dort deinen Ansprechpartner: