Willkommen
im
Bäckerhandwerk

Wir freuen uns, dass du dich für eine Ausbildung im Bäckerhandwerk entschieden hast und damit nun ein Teil der großen Bäcker-Gemeinschaft bist! Es beginnt ein spannender Lebensabschnitt für dich. Vieles wird für dich unbekannt sein und du wirst eine Menge neuer Eindrücke sammeln, die du für deine berufliche Zukunft mitnehmen wirst. Deswegen findest du hier das Wichtigste zusammengefasst.

READY STEADY GO!

Deine Ausbildung ist der Einstieg und ein Türöffner für eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten. Wir zeigen dir, was im Anschluss an deine Ausbildung im Bäckerhandwerk alles möglich ist.

richtiglosgeht... Bevor es

Du hast eine Ausbildungsstelle gefunden und stehst schon in den Startlöchern? Jetzt gilt es, sich um einige Dinge wie zum Beispiel deinen Arbeitsvertrag, ein Bankkonto und vielleicht sogar einen Umzug zu kümmern.

Check das!

Damit nichts untergeht und du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst, haben wir dir hier eine Liste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.

Bankkonto

Für deine Ausbildung brauchst du ein eigenes Bankkonto, falls du bisher noch keines hast. Denn hierhin wird deine Ausbildungsvergütung (Gehalt) überwiesen. Informiere dich bei verschiedenen Banken, um einen guten Überblick über das Angebot zu erhalten. Viele Banken bieten nämlich kostenlose Girokonten für Azubis an.

Krankenversicherung

Ab jetzt bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Dafür braucht der Betrieb eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Du kannst deiner Krankenkasse einfach mitteilen, bei welchem Betrieb du jetzt arbeitest und wann deine Ausbildung beginnt. Sie schickt deine Mitgliedsbescheinigung dann direkt an die Bäckerei, sodass du dich nicht weiter kümmern brauchst.

Steueridentifikationsnummer / Elektronische Lohnsteuerkarte

Früher gab es die Lohnsteuerkarte noch in Papierform. Heute wird alles elektronisch erfasst, deswegen benötigt dein Arbeitgeber nur noch deine Steueridentifikationsnummer (auch IdNr. oder auch Steuer-IdNr. genannt). Über diese Nummer kann das Finanzamt dich und die Steuern, die du als Arbeitnehmer zahlst, eindeutig zuweisen. Deine Steueridentifikationsnummer gilt übrigens dein ganzes Leben lang. Falls du sie nicht kennst, kannst du sie beim Finanzamt erfragen.

Sozialversicherungsnummer

Sobald du arbeitest, zahlst du in die Rentenkasse ein. Du sorgst also vor, damit du später im Alter eine Rente bekommst. Damit das Geld auch in den richtigen Topf fließt – nämlich in deinen –, braucht dein Arbeitgeber deine Sozialversicherungsnummer. Damit lassen sich die Beiträge ganz einfach zuweisen. Deine Sozialversicherungsnummer steht auf deinem Sozialversicherungsausweis, den du von der Rentenversicherung erhältst.

Polizeiliches Führungszeugnis

Eventuell möchte dein Ausbildungsbetrieb ein polizeiliches Führungszeugnis. Das bekommst du beim Bürgerbüro oder der Stadtverwaltung. Darin sind deine polizeilichen Vorstrafen gelistet, falls du denn welche hast. Dein Arbeitgeber will möglicherweise wissen, ob du vorbestraft bist oder nicht. Wenn in deiner Akte etwas steht, dann solltest du am besten vorab mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen.

Schülerausweis

Die Berufsschule stellt dir einen Schülerausweis aus. Als Schüler bekommst du viele Dinge günstiger, wie zum Beispiel den Eintritt ins Freibad oder Kinokarten. Die Vergünstigungen erhältst du nach Vorlage deines Schülerausweises. Deswegen gleich am ersten Tag im Sekretariat beantragen!

Gesundheitsbescheinigung

Bist du zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt? Dann benötigt dein Arbeitgeber eine Gesundheitsbescheinigung von dir. Dafür musst du einen Termin bei deinem Hausarzt machen, der dich einmal untersucht und dir die Bescheinigung anschließend ausstellt. Dein Arbeitgeber muss wissen, ob du gesund bist und ob die vorgesehenen Arbeiten nicht deine Gesundheit gefährden.

  

  

Quickstart - Deine Checklistefür eineerfolgreicheAusbildung

  • Probezeit zum Kennenlernen nutzen, das heißt prüfen, ob dir die Ausbildung Spaß macht und ob du und dein Betrieb zusammenpassen
  • Ausbildungsziele beachten – Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dafür erwerben (Rahmenlehrplan und Ausbildungsverordnung)
  • Ausbildung mit Engagement und proaktiv verfolgen
  • Vertragliche Pflichten erfüllen, z. B.:
    • Berufsschulunterricht, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU oder ÜBA), Prüfungen
    • Weisungen befolgen
    • Sorgfaltspflicht
    • Betriebsordnung
    • schriftliche Ausbildungsnachweise
    • Krankmeldung
  • Vertragliche Rechte kennen, z. B.:
    • Tätigkeiten (Ausbildungsziele)
    • Arbeitszeiten und Pausenregelungen
    • Freistellung für Berufsschule, Prüfungen etc.
  • Karriere planen:
    • Planung rechtzeitig mit deinem Betrieb besprechen
    • Teilnahme an Wettbewerben – mach mit bei den Innungs- und Landeswettbewerben oder sogar bei der Deutschen Meisterschaft der Bäckerjugend!
  • Sollte es zu Problemen kommen, dann frühzeitig ansprechen bei:
    • Ausbilder/innen, Kolleg/innen, Lehrer/innen, Vertrauenspersonen
    • HWK-Ausbildungsberater/innen: www.handwerkskammer.de

Deine Rechte &Pflichten in derAusbildung Good to know

 

Bei der dualen Ausbildung sind die Rechte und Pflichten der Azubis und der Betriebe in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen genau geregelt. Sie bieten dir und deinem Betrieb eine Orientierung während deiner Ausbildungszeit. In jedem Betrieb kann es aber auch individuelle Regelungen geben, die die festgelegten Rechte und Pflichten ergänzen.

DeinePflichten

Lernpflicht und Ausbildungsziele

Du bist verpflichtet, dir alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für deine Berufsausbildung relevant sind, anzueignen. Dies geschieht sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule, z. B. in den Themenbereichen Lebensmittelkunde, Herstellen von Teigen und Kenntnisse über Backverfahren oder auch Hygienevorschriften und Betriebswirtschaft. In der Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen für Bäcker/innen und Bäckereifachverkäufer/innen sind diese Inhalte genau festgelegt.

Weisungen Folge leisten

Im Arbeitsalltag wirst du verschiedene Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen erledigen. Deine Vorgesetzten und Ausbilder/innen sind dafür verantwortlich, welche Aufgaben du bekommst. Als Azubi bist du verpflichtet, deren Anweisungen stets zu folgen.

Aufgaben mit Sorgfalt ausführen

Es gehört zu deinen Pflichten, deine Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erledigen. Ebenso solltest du mit allen Maschinen, Materialien und Einrichtungsgegenständen vorsichtig umgehen und darauf achten, dass nichts kaputtgeht.

Arbeitszeit

Deine Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen und gegebenenfalls tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Schaue dazu am besten in deinen Ausbildungsvertrag.

Betriebsordnung und Regeln beachten

Jeder Betrieb hat eine eigene Betriebsordnung. Diese Ordnung beschreibt die Regeln für den Arbeitsalltag im Betrieb. Meistens sind dort Themen wie Alkohol- und Rauchverbote, Umgang mit Telefon und Internet, Zugang zum Betriebsgelände und zu den Aufenthaltsräumen oder auch Bestimmungen zu Arbeitskleidung und Hygieneabläufen geregelt. Normalerweise werden dir diese Regeln erklärt, damit du weißt, was zu beachten ist.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren

Betriebsinterne Informationen (z. B. bestimmte Abläufe, betriebswirtschaftliche Zahlen oder auch Zutaten und Rezepte) musst du für dich behalten und darfst sie nicht an andere weitergeben.

Erholungsurlaub

Urlaub bezeichnet man auch als „Erholungsurlaub“. Denn er dient in erster Linie dazu, dass du Freizeit hast und dich erholst. Daher ist es nicht erlaubt, dass du im Urlaub einer anderen Arbeit nachgehst. Außerdem musst du den Urlaub mit deinem Betrieb absprechen und diesen am besten in den Schulferien nehmen. Natürlich kannst du deinen Urlaub auch außerhalb der Schulferien nehmen, dann musst du aber dennoch an den Berufsschultagen erscheinen.

Berufsschulunterricht und Ausbildungsmaßnahmen

Die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb deines Betriebes ist ebenfalls Pflicht. Dazu gehören im Bäckerhandwerk z. B. die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (auch ÜLU oder ÜBA genannt). Diese werden von den Bäckerfachschulen und Bildungseinrichtungen des Handwerks durchgeführt.

Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

Als Azubi musst du während deiner Ausbildungszeit einen Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) führen. Hier notierst du alle Aufgaben und Tätigkeiten in deiner gesamten Ausbildungszeit. Du beschreibst also regelmäßig und ohne Lücken die zeitlichen und fachlichen Abläufe im Betrieb und in der Berufsschule. Somit ist das Berichtsheft eine der wichtigsten Unterlagen in deiner Ausbildung, da sich der komplette Ausbildungsverlauf nachvollziehen lässt und man im Zweifel prüfen kann, ob jeder (auch der Betrieb) seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen ist. Außerdem musst du dein Berichtsheft zur Zwischen- und Abschlussprüfung vorlegen.

 

Der Ausbildungsnachweis kann klassisch in Heftform, am PC, als Online-Version oder mit der BDDZ-Azubi-App des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. geführt werden. Im Ausbildungsvertrag wird festgelegt, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt werden soll. Mit der BDDZ-Azubi-App hast du die Möglichkeit, das Berichtsheft komplett digital zu führen. Mit Hilfe der App kannst du deine Berichte überall und jederzeit am Smartphone schreiben und von deinem/r Ausbilder/in digital abzeichnen lassen. Die App versorgt dich außerdem mit Neuigkeiten und Informationen und gibt Tipps zur Ausbildung.

Meldung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Wenn du krank bist und dadurch nicht zur Arbeit oder zur Berufsschule gehen kannst, musst du deinem Betrieb rechtzeitig vor Arbeits- bzw. Unterrichtsbeginn Bescheid geben – am besten mit einem Anruf, damit du auch weißt, dass die Information angekommen ist. Teile auch mit, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst, damit dein Betrieb besser planen kann. Wenn du drei Tage am Stück krank bist, musst du spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Feststellung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer einholen und dir eine ärztliche Bescheinigung hierüber aushändigen lassen. Gehe am besten sofort zum Arzt, wenn du krank bist. Frage deine Vorgesetzten, wie die Krankmeldungen bei euch geregelt sind, gegebenenfalls kann die ärztliche Bescheinigung auch vor Ablauf von drei Krankheitstagen durch deinen Betrieb gefordert werden.

Zwischen- und Abschlussprüfung

Die Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt und bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Du bist verpflichtet, an den Prüfungen teilzunehmen. Die Zwischenprüfung findet meistens im zweiten Ausbildungsjahr statt und die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung, also in der Regel im dritten Lehrjahr.

DeineRechte

Arbeitsbeginn

Deine Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen und gegebenenfalls tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Schaue dazu am besten in deinen Ausbildungsvertrag. Je nachdem, wie alt du bist, darf dein Arbeitsbeginn zu folgenden Uhrzeiten stattfinden. Du bist ...

  • Unter 16 Jahre alt: ab 6.00 Uhr
  • über 16 Jahre alt: ab 5.00 Uhr
  • über 17 Jahre alt: ab 4.00 Uhr
  • über 18 Jahre alt: keine Einschränkung

Vergütung/Gehalt

Bei Azubis nennt sich das Gehalt offiziell „Ausbildungsvergütung“. Diese wird nach Tarif geregelt. Einige Betriebe zahlen aber auch mehr als tariflich festgelegt ist. Falls du deine Ausbildung verkürzen solltest, gelten je nach Grund der Verkürzung unterschiedliche tarifliche Regelungen, die ebenfalls im Tarifvertrag „Vereinbarung Ausbildungsvergütungen“ beschrieben sind.

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Erreichung der Ausbildungsziele

Die Aufgaben, die dir übertragen werden, müssen auf deine Ausbildung bezogen sein und dich auf deine Tätigkeiten im Beruf vorbereiten. Sogenannte „ausbildungsfremde Arbeiten“ gehören nicht zu deinen Aufgaben. Das sind Arbeiten, die nichts mit deinem angestrebten Beruf zu tun haben.

 

Ein Beispiel: Seinen Arbeitsplatz und alle Geräte sauber zu halten, ist ein Muss. Drei Jahre lang nur den Boden zu schrubben, wäre jedoch nicht okay. Dein/e Vorgesetzte/r muss außerdem darauf achten, dass keine gefährlichen oder körperlich unzumutbaren Aufgaben erledigt werden.

 

Teilzeitberufsausbildung

Grundsätzlich steht allen Auszubildenden eine Teilzeitberufsausbildung offen, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind. Deine wöchentliche Arbeitszeit wird dabei verringert. So können du und dein Ausbildungsbetrieb flexibel auf verschiedene Lebenslagen wie zum Beispiel Zeiten von Kindererziehung und Pflege, eine Lernbeeinträchtigung oder das Betreiben von Leistungssport reagieren. Eine Teilzeitausbildung kann bei Beginn, aber auch später im Laufe der Ausbildung durch Vertragsänderung vereinbart werden. Ein besonderer Grund für die Vereinbarung einer Teilzeit ist übrigens nicht erforderlich.

Mehrarbeit/Überstunden

Der Begriff „Mehrarbeit“ bezeichnet das, was den meisten als „Überstunden“ bekannt ist. Bei minderjährigen Auszubildenden (unter 18 Jahre) ist Mehrarbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 21 des Jugendschutzgesetzes sind Ausnahmen in Notfällen zulässig, allerdings muss die Mehrarbeit in diesen Fällen durch Freizeit ausgeglichen werden.

 

Volljährige Auszubildende (über 18 Jahre) dürfen Mehrarbeit leisten. Bis zu acht Mehrarbeitsstunden können innerhalb eines Quartals, also eines Vierteljahres, in Form von Freizeit ausgeglichen werden, ohne das Zuschläge anfallen. Jeweils zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. sind alle bis dahin aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden durch Freizeit auszugleichen oder, wenn das nicht erfolgt, mit folgendem Zuschlag pro Stunde zu bezahlen:

  • im 1. Ausbildungsjahr 2,00 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr 2,50 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr 3,00 Euro

 

Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten ebenfalls die genannten Zuschläge (siehe 2.). Falls du in dieser Zeit auch Mehrarbeit leistest, sind die Zuschläge pro Stunde insgesamt höher:

  • im 1. Ausbildungsjahr 4,00 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr 5,00 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr 6,00 Euro

Ausbildungsnachweis

Da das Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) Bestandteil der Ausbildung ist, darfst du es am Arbeitsplatz und während der Ausbildungszeit ausfüllen.

Tipp:

Das Führen des Ausbildungsnachweises geht auch ganz easy per App.

Leistungswettbewerbe

Die Leistungswettbewerbe der Bäckerjugend sind eine gute Gelegenheit, um deine eigenen Fähigkeiten zu testen. Die Leistungswettbewerbe helfen dir, immer besser zu werden, und eröffnen dir Chancen für deine Karriere. Alles, was du brauchst, ist Leidenschaft und Talent fürs Bäckerhandwerk. Ansonsten ist die Teilnahme kostenlos.

 

Mehr Infos zu den Leistungswettbewerben und Meisterschaften findest du hier.

Materialien und Werkzeuge

Dir werden alle Arbeitsmaterialien, die du für die tägliche Arbeit als Bäcker/in oder Bäckereifachverkäufer/in brauchst, von deinem Arbeitgeber kostenlos gestellt. Das sind z. B. Werkzeuge für die Teigherstellung, Mehlbesen, Pinsel, Siebe usw. Auch alle Ausbildungsmittel, die du z. B. für deine Prüfungen brauchst, musst du nicht selbst bezahlen. Dein Betrieb ist auch verpflichtet, dir Dienstkleidung, die er dir zwecks einheitlichen Erscheinungsbildes (Abbildung eines Logos) vorschreibt, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für Schutzkleidung, die für deine Arbeitssicherheit notwendig ist und die du privat nicht tragen würdest, z. B. Schutzbrillen bei der Arbeit mit Lauge.

Feedback

Eine gute Ausbildung setzt voraus, dass dein Ausbildungsbetrieb und du regelmäßig gemeinsam über deine Fortschritte in der Ausbildung sprechen: Wo stehst du? Was kannst du schon? Was geht noch nicht so, wie es sein sollte? Und was muss getan werden, um eventuelle Defizite auszugleichen? Eine regelmäßige Beurteilung hilft dir dabei, deinen Ausbildungsstand und deine Lernfortschritte besser im Blick zu behalten. Nutze diese Gespräche auch, um im Laufe der Ausbildung frühzeitig mit deinem Betrieb über deine Karriereplanung zu sprechen.

Erholungsurlaub

Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich ebenfalls nach deinem Alter. Du bist zu Beginn des Kalenderjahres ...

  • noch nicht 16 Jahre alt: 30 Tage
  • noch nicht 17 Jahre alt: 27 Tage
  • noch nicht 18 Jahre alt: 25 Tage
  • über 18 Jahre alt: 24 Tage

Es kann aber sein, dass dein Betrieb dir auch mehr Urlaubstage zugesteht.

 

 

Als Azubi im Bäckerhandwerk hast du die Wahl und kannst dein Berichtsheft auch digital führen – und das schnell und einfach auf dem Smartphone!

Die smarte Berichtsheft-App steht allen Azubis kostenlos zur Verfügung.

Zeitsparende Funktionen und eine intuitive Bedienung machen dein Azubi-Leben leichter und ersparen dir lästigen Papierkram.

Die BDDZ-Azubi-App kann über die Webseite app.bddz.de oder direkt in den Stores heruntergeladen werden. Wenn dein Betrieb die App noch nicht nutzt, sprich doch einfach mal mit deinem/r Ausbilder/in.

 

Get the App

Ausbildung imAusland? na klar!

Wusstest du, dass du ein Viertel deiner Ausbildung auch im Ausland verbringen kannst? Bei einer normalen Ausbildungsdauer von drei Jahren sind das immerhin ganze neun Monate!

Es gibt spezielle Austauschprogramme für Azubis. Diese helfen dir bei den Vorbereitungen, kümmern sich um deine Ankunft in dem fremden Land und sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Eine Zeit lang im Ausland zu arbeiten, ist eine großartige Erfahrung. Sie wird dich persönlich und auch deine Karriere weiterbringen. Gerade im Bäckerhandwerk hast du tolle Möglichkeiten, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Gleichzeitig kannst du deine bisherigen Erfahrungen mit einbringen, denn die deutsche Brotkultur ist sehr beliebt und genießt ein hohes Ansehen in anderen Ländern. Wenn du dich für einen Auslandstrip entscheidest, stehen dir viele Türen offen, denn du kannst sogar in Hotels und anderen gastronomischen Betrieben arbeiten, in denen Bäcker/innen gefragt sind. Du kannst auf einem Kreuzfahrtschiff die Gäste versorgen, in einem internationalen Team arbeiten und ganz viele neue Orte kennenlernen. Wenn du nach deiner Ausbildung fest im Ausland arbeiten willst, kannst du dich schon während deines Aufenthalts darüber informieren. Je nachdem, wohin deine Reise gehen soll, gibt es Bestimmungen, die zu beachten sind. Eventuell ist ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis notwendig. Die Sprache des Ziellandes zu verstehen ist sicherlich von Vorteil.

Ein Auslandsaufenthalt hat etliche Vorteile für dich:

  • Du meisterst eine neue Herausforderung.
  • Du sammelst Berufserfahrung im Ausland.
  • Du lernst Kolleg/innen aus anderen Ländern kennen.
  • Du besuchst interessante Seminare.
  • Du lernst eine fremde Sprache.
  • Du triffst auf neue Menschen und Kulturen.

Anleitung fürdeinen AuslandsAufenthalt

Eine Zeit im Ausland zu verbringen, ist aufregend! Du wirst neue Leute und eine neue Kultur kennenlernen. Damit du alles genießen kannst, solltest du die Reise gründlich planen.

Vorbereitung ist alles! Deshalb solltest du dich für einen Auslandsaufenthalt auch nicht spontan oder kurzfristig entscheiden. Am besten sprichst du schon zu Beginn deiner Ausbildung mit deinen Vorgesetzten über deine Möglichkeiten. Diese neun Punkte helfen dir, deinen Trip vorzubereiten.

Wo soll es hingehen?

Sicher hast du schon Ideen im Kopf, wohin die Reise gehen soll. Bevor du dich entscheidest, informiere dich aber umfassend über die Länder, die dich interessieren. Für dich zählen dabei nicht nur touristische Aspekte, sondern vor allem Fakten. Zum Beispiel wie der Alltag in dem Land aussieht, wie hoch die Lebenshaltungskosten sind und so weiter.

Wann soll ich fahren?

Wann und wie deine Zeit im Ausland am besten in deine Ausbildung passt, besprichst du mit deiner Ausbildungsleitung. Sobald du dir die Idee in den Kopf gesetzt hast, kannst du auf deine Vorgesetzten zugehen. Neben möglichen Tipps für gute Adressen im Ausland können sie dir auch dabei helfen, dich mit Berufsschule und Handwerkskammer abzustimmen.

Wie komme ich an eine passende Stelle?

Um im Ausland eine Arbeitsstelle zu finden, musst du nicht erst vor Ort sein. Die Ausbildungsberater der Handwerkskammern können dir vorab helfen. Außerdem gibt es zahlreiche Austauschprogramme speziell für Auszubildende im Handwerk. Zur Orientierung haben wir dir eine Liste mit möglichen Austauschprogrammen zusammengestellt, bei denen du dich näher informieren kannst.

 

-> SINDBAD

 

-> Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)

Wie finde ich eine Unterkunft?

Manche Austauschprogramme helfen dir, eine geeignete Wohnung oder WG zu finden. Auch dein neuer Betrieb wird dir dabei helfen, ein Zuhause zu finden.

Wie finanziere ich den Auslandsaufenthalt?

Auch wenn du im Ausland weiterhin dein Gehalt bekommst, reicht dieses Geld vielleicht nicht. Informiere dich vorab, wie viel Geld du etwa für deine Zeit im Ausland brauchen wirst, damit du besser planen kannst. Falls du mit einem Austauschprogramm reist, kannst du dich auch dort an die Ansprechpartner wenden. Manche Austauschprogramme bieten eine finanzielle Unterstützung an. Wenn du frühzeitig beginnst, dir immer etwas Geld zur Seite zu legen, hast du bis zu deiner Reise einen kleinen Geldpuffer.

Was muss ich vor der Einreise beachten?

Du musst vorab klären, ob dich eventuell Einreisebestimmungen erwarten, wenn du deine Reise antrittst. Es kann sein, dass du ein Visum oder einen zusätzlichen Impfschutz benötigst. Alle Informationen dazu erhältst du bei einem Konsulat oder der Botschaft des Landes, in das du reisen willst. Außerdem solltest du rechtzeitig prüfen, ob dein Ausweis und Reisepass lange genug gültig sind. Sie müssen auch sechs Monate nach deiner Rückkehr nach Deutschland noch gültig sein.

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Das solltest du vor deiner Abreise unbedingt mit deiner Krankenkasse absprechen. Es kann sein, dass dein Auslandsaufenthalt und die dortige Arbeit durch deine Krankenversicherung abgedeckt sind. Falls nicht, benötigst du eine zusätzliche Versicherung. Dann wird dir deine Krankenkasse genau erklären, wie du diese bekommst und was du dafür benötigst.

Wie dokumentiere ich meinen Auslandsaufenthalt?

Ein Auslandsaufenthalt nützt dir nicht nur während deiner Ausbildung, er macht sich später in deinem Lebenslauf auch richtig gut. Damit du deine Zeit im Ausland auch korrekt dokumentieren kannst, empfiehlt sich der "Europass Mobilität". Das ist ein international gültiges Dokument, mit dem du deine Referenzen nachweisen kannst. Dein Betrieb hilft dir, diesen Pass zu organisieren. Mehr Infos findest du unter www.europass-info.de.

Woran muss ich noch alles denken?

Denke beim Packen an alle wichtigen Dokumente. Trage sie bei deiner Reise immer griffbereit bei dir. Neben deinem Ausweis und/oder Reisepass darfst du auch deine EC- bzw. Kreditkarte nicht vergessen. Wenn du in ein Land mit anderer Währung reist, kannst du vor deiner Abreise Geld wechseln, damit du bereits bei deiner Ankunft in bar zahlen kannst.

 

 

Übrigens

Auch nach deiner Ausbildung im Bäckerhandwerk steht dir die Welt offen!

Vielleicht hast du den Begriff Walz schon einmal gehört. Das ist ein sehr altes Wort, das eine ebenso alte Tradition aus dem Mittelalter beschreibt: die Wanderschaft von Handwerksgesellen. Wenn du also gelernte/r Bäcker/in bist, ist die Walz auch für dich interessant.

Auf zur Walz

 

 

MeisterhafteLeistung

Du willst noch mehr?

Du willst dich mit den Besten aus ganz Deutschland, Europa oder der Welt messen?

Du willst ganz oben aufs Siegertreppchen?

 

Dann sind die Leistungswettbewerbe im Bäckerhandwerk genau das Richtige für dich, um deine eigenen Fähigkeiten zu testen! Du musst aber noch nicht der/die Beste sein, um an Wettbewerben teilzunehmen. Sie helfen dir auch, immer besser zu werden, und öffnen dir Chancen für deine Karriere. Alles, was du brauchst, ist Leidenschaft und Talent fürs Bäckerhandwerk. Ansonsten ist die Teilnahme kostenlos.

Deutsche Meisterschaften der Bäckerjugend

Du hast Spaß an deiner Ausbildung und erwartest ein gutes Ergebnis?

 

Dann mach mehr aus deinem Talent und misch mit bei der Crème de la Crème der deutschen Bäckerjugend. Los geht‘s auf Innungs- und Landesebene, und wer es noch weiter schafft, tritt bei der Deutschen Meisterschaft der Bäckerjugend sogar für das eigene Bundesland an. Die beiden besten Bäcker/innen aus der Deutschen Meisterschaft können dann auch auf internationaler Ebene bei der Weltmeisterschaft der Bäckerjugend (UIBC International Competition of Young Bakers) antreten und Deutschland vertreten.

 

Darauf kommt’s an:

 

  • Du liebst deinen Beruf.
  • Du hast den Ehrgeiz, besser zu werden.
  • Bei der Abschlussprüfung bist du 27 oder jünger und zusätzlich ...
    • ist deine Bewertung im Praxisteil „gut“ oder besser und
    • ist deine Bewertung in der Theorie „befriedigend“ oder besser

 

Klingt perfekt? Dann melde dich bei deiner zuständigen Bäckerinnung an. Ganz egal, wie du abschneidest: Mitmachen zählt und ist eine Erfahrung, die dich weiterbringt. Wenn du an den Start gehst, erhältst du eine Teilnahmeurkunde, die dein Talent zertifiziert – macht sich gut in jeder Bewerbungsmappe. Wusstest du schon: Die deutschen Jungbäcker/innen holten zweimal in Folge die Goldmedaille beim UIBC International Competition for Young Bakers.

Bäcker-Nationalmannschaft

Nicht nur im Sport gibt es eine Nationalmannschaft, sondern auch im Bäckerhandwerk! Die zwölf Bäcker/innen aus Leidenschaft, die mit hartem Training und viel Talent Deutschland bei internationalen Backwettbewerben vertreten, trainieren nach Feierabend und an freien Tagen. Sie fahren durch ganz Deutschland oder die ganze Welt, erfinden neue Brote, tüfteln an Rezepten und entwickeln ihre Fähigkeiten stetig weiter. Die Mannschaftsmitglieder treten zumeist als Team mit 2 bis 4 Personen an, je nach Anforderung. Zuweilen werden Mitglieder der Bäcker-Nationalmannschaft aufgrund ihrer Erfahrung auch als Jurymitglieder für die Backwettbewerbe Dritter angefordert. Die Bäcker-Nationalmannschaft stellt zudem die Jury bei der Deutschen Meisterschaft der Bäckermeister. Den Siegern der Deutschen Meisterschaft winkt stets die Berufung in die Nationalmannschaft des Bäckerhandwerks. Trainiert wird die Nationalmannschaft in der Bundesakademie Weinheim.

 

Wenn du also auch einmal Teil der Nationalmannschaft sein möchtest, heißt es: trainieren, trainieren und noch mehr trainieren!

EuroSkills

Deutschland ist dir nicht genug? Wie wäre es denn mit einem Wettbewerb in ganz Europa?

 

Die Europameisterschaft der Berufe (EuroSkills) findet seit 2008 alle zwei Jahre in einer wechselnden europäischen Metropole statt. In über 30 Gewerken treten Kandidaten aus gut 25 europäischen Nationen gegeneinander an. Die Deutsche Berufe-Nationalmannschaft umfasst 30 unter 25-jährige junge Talente und wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und WorldSkills Germany betreut. Sie ist das größte deutsche Team, das je bei einem EuroSkills-Wettbewerb angetreten ist. Das deutsche Team tritt dabei in 27 Einzel- und Teamwettbewerben an und davon sind 17 aus dem Handwerk! Das Deutsche Bäckerhandwerk ist traditionell bei internationalen Wettbewerben vertreten und durfte schon zahlreiche Erfolge feiern. Bei der EuroSkills 2023 kommt es zu einer Premiere – denn erstmalig wird sich die Elite der Bäckerjugend dem Wettbewerb stellen. In 2023 findet der Wettbewerb in Polen statt, in 2025 im dänischen Herning und zusammen mit Luxemburg holt Deutschland die EuroSkills im Jahr 2027 nach Düsseldorf.

WorldSkills

Alle zwei Jahre – abwechselnd mit den EuroSkills – treten junge Fachkräfte aus aller Welt auch im internationalen Wettbewerb, den WorldSkills (auch als „Internationale Berufsolympiade“ bekannt) an.

 

In über 50 Gewerken (den sogenannten Skill Competitions) treten Kandidaten aus gut 70 Nationen gegeneinander an. Deutschland ist regelmäßig mit über 30 Teilnehmern vertreten, davon etwa zur Hälfte aus dem Handwerk. Im Berufsfeld Bäcker, dem sogenannten „Skill 47 Bakery“, hatte sich Deutschland bislang noch nicht bei den WorldSkills beteiligt. Bei den WorldSkills 2023 wird sich das Bäckerhandwerk erstmalig mit seiner Elite der Bäckerjugend dem berufsübergreifenden WorldSkills-Wettbewerb stellen. In der Bundesakademie Weinheim finden dafür im neuen Bundesleistungszentrum die Trainings für die internationalen Wettbewerbe statt.

      

Wenn es mal nicht so läuft ...

Die Ausbildung ist eine wichtige Etappe im Leben, aber nicht immer läuft die Lehrzeit völlig reibungslos ab. Persönliche Probleme, Geldsorgen, Herausforderungen in der Berufsschule oder Konflikte im Betrieb können vorkommen.

 

Manche Probleme lösen sich mit der Zeit vielleicht von ganz allein. Aber manches eben nicht – dann schmeiß trotzdem nicht gleich alles hin, sondern sprich zuerst mit deinen Vertrauenspersonen darüber. Vielleicht liegt die Lösung deiner Sorgen viel näher, als du denkst.

HWK-Ausbildungsberater/innen

Die Berater/innen der Handwerkskammer helfen dir bei allen Fragen rund um die Ausbildungsinhalte und das Ausbildungsverhältnis.

 

Auf der Webseite der Handwerkskammern findest du die Ausbildungsberater/innen in deiner Nähe: www.handwerkskammer.de.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet kostenlos ausbildungsbegleitende Hilfe für Auszubildende, z. B. bei Schwierigkeiten in der Berufsschule, Lernhemmungen, Sprachproblemen oder Prüfungsängsten. Du und dein Betrieb können dort Förderunterricht, Vorbereitungskurse für Prüfungen und fachpädagogische Begleitungen beantragen:

www.arbeitsagentur.de.

 

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind für dich kostenlos.

Initiative „VerA“

„VerA“ ist die Abkürzung für „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung“ — und genau das ist das Ziel: Falls du Schwierigkeiten in der Ausbildung hast oder sogar mit dem Gedanken spielst, deine Ausbildung abzubrechen, kannst du dich an die Expert/innen von „VerA“ wenden: www.vera.ses-bonn.de.

Assistierte Ausbildung

Was ist das denn? Eine richtig gute Sache, die 2015 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu beheben und zugleich Jugendlichen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind, zu einer Ausbildung zu verhelfen. Manchmal scheitert es am fehlenden Schulabschluss, an schlechten Noten oder an Schwierigkeiten mit der Sprache. Das heißt aber nicht, dass du nicht geeignet bist für eine Ausbildung. Ganz im Gegenteil! Die Assistierte Ausbildung geht auf deine persönlichen Stärken ein – bist du handwerklich begabt? Oder kannst du besonders gut mit Menschen umgehen?

 

Die Assistierte Ausbildung wird in drei Phasen gegliedert.

 

Erste Phase

Die erste Phase ist ausbildungsorientiert. In maximal sechs Monaten findest du gemeinsam mit deinem/r Berater/in der Arbeitsagentur heraus, welche Berufe im Bäckerhandwerk dich interessieren. Dann sucht ihr Betriebe, in denen du eine Ausbildung machen könntest. Ziel der Phase ist es, dir einen Ausbildungsplatz zu verschaffen und dir den Einstieg in die Ausbildung so einfach wie möglich zu machen.

 

Zweite Phase

Auch während deiner Ausbildung wirst du nicht allein gelassen. Du bekommst ganz individuelle Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer. Das heißt, es wird gezielt auf deine Schwächen eingegangen und dir an diesen Punkten geholfen. Bei konkreten Problemen kannst du dich auch jederzeit an deine/n Berater/in wenden. Außerdem gibt es wöchentliche Sitzungen. In diesen Sitzungen findet ihr gemeinsam heraus, wie die Ausbildung läuft, und erkennt rechtzeitig, wenn ein Problem aufkommt. So kann dieses direkt behoben werden. Die Kosten für alles übernimmt die Agentur für Arbeit.

 

Dritte Phase

Wenn deine Zeit als Auszubildende/r zu Ende geht, hilft dir die Assistierte Ausbildung auch dabei, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Entweder wirst du in deinem Ausbildungsbetrieb übernommen oder ihr sucht gemeinsam einen neuen Arbeitsplatz.

 

Mehr Infos zur Assistierten Ausbildung.

Ausbildung mit Kind

Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren, kann eine echte Herausforderung sein. Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die sowohl Eltern als auch werdende Mütter und Väter schützen und unterstützen. Beispielsweise ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Finanzielle Unterstützung

Während deiner Ausbildung verdienst du noch nicht so viel Geld wie später in deinem Beruf. Da es zum Beispiel sein kann, dass du für deine Ausbildung umziehen musst, können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Aber keine Sorge! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu bekommen.

 

Welche das sind, zeigen wir dir hier.

     

   

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, damit Auszubildende ihre Ausbildung stemmen können – denn du sollst dich ja voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren können. Die Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich aus dem Grundbedarf, den Mietkosten, den Kosten der Fahrt zur Arbeit, den Kosten der Arbeitskleidung und dem Fahrtgeld für Familienbesuche zusammen. Je nachdem, wie viel du verdienst und ob dich deine Eltern finanziell unterstützen können, berechnet sich daraus der Betrag, den du erhältst.

 

Voraussetzung für die Berufsausbildungsbeihilfe ist, dass du eine betriebliche und staatlich anerkannte Ausbildung machst. Außerdem wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Anspruch auf Beihilfe hast du auch, wenn du zum förderungsfähigen Personenkreis gehörst und deinen Lebensunterhalt nicht allein durch deine Ausbildungsvergütung finanzieren kannst. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören laut Bestimmung alle Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit, EWR-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht und deren Familienangehörige, anerkannte Geflüchtete mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und heimatlose Ausländer mit einer Duldung, die aber seit mindestens vier Jahren bereits in Deutschland leben. Diese Personen haben Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie für die Ausbildung zu Hause ausziehen müssen, weil der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu lang ist (maximal zwei Stunden für den Hin- und Rückweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln), oder wenn sie älter als 18 Jahre sind. Bei verheirateten Paaren oder Paaren mit mindestens einem Kind besteht auch Anspruch auf Beihilfe, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnen oder in eine ziehen müssen. Finanzielle Unterstützung bekommt auch, wer aus sozialen oder persönlichen Gründen während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen kann. Menschen mit Behinderung haben ebenso Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe. Wenn dein Antrag von der Agentur für Arbeit bewilligt wurde, bekommst du für 18 Monate Berufsausbildungsbeihilfe. Um nach dieser Zeit weiterhin nahtlos Beihilfe zu bekommen, musst du rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.

Wohngeld

Eigentlich haben Auszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld. Für sie wurde die zuvor erklärte Berufsausbildungsbeihilfe geschaffen. Es kann aber sein, dass du keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommst. Gründe dafür könnten sein, dass du eine nicht staatlich anerkannte Ausbildung machst, oder dass das bereits deine zweite Ausbildung ist. In diesen Fällen kannst du bei der Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde, in der deine Wohnung gemeldet ist, einen Antrag auf Wohngeld stellen. Um den Antrag stellen zu können, musst du aber zuerst Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Denn nur mit einer bereits abgelehnten Berufsausbildungsbeihilfe ist dein Antrag auf Wohngeld gültig.

Kindergeld

Falls du während deiner Ausbildung schon volljährig bist, hast du (bzw. haben deine Eltern) gegebenenfalls dennoch Anspruch auf Kindergeld. Denn das kann man bis zum 25. Lebensjahr bekommen – wenn man in dieser Zeit Auszubildende/r ist. Der Anspruch auf Kindergeld endet somit entweder mit deinem 25. Geburtstag oder deiner erfolgreichen Abschlussprüfung. Die Familienkasse, die für das Auszahlen des Kindergeldes zuständig ist, verlangt einen Ausbildungsnachweis. Dies könnte eine Kopie von deinem Ausbildungsvertrag sein. In der Regel bekommen deine Eltern das Kindergeld. Wenn du während deiner Ausbildung aber nicht mehr zu Hause wohnst, müssen deine Eltern dir das Kindergeld auszahlen. Schließlich entstehen in ihrem eigenen Haushalt keine Kosten mehr durch dich.

Meister-BAföG

Du hast deine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt, danach eine ganze Weile im Betrieb gearbeitet und willst dich jetzt weiterbilden? Mit dem Meister-BAföG kannst du deine Weiterbildung zum/zur Meister/in in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren. Bei einer Weiterbildung in Vollzeit darf diese maximal drei Jahre dauern, in Teilzeit sind das maximal vier Jahre. Das Gute ist, dass das Meister-BAföG keine Altersgrenze hat. Auch wenn du dich erst nach einigen Jahren für die Fortbildung entscheidest, kannst du also BAföG bekommen. Deine Weiterbildungskurse müssen an einem zertifizierten Institut veranstaltet werden und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dann werden die Kosten für die Kurse und Prüfungen vom Meister-BAföG abgedeckt, ebenso wie die Materialkosten für die Meisterprüfung.

 

Zudem gibt es Zuschüsse, die deinen Lebensunterhalt sichern. Du hast außerdem die Möglichkeit, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen mit günstigem Zinssatz zu bekommen. Meister-BAföG kannst du bei dem BAföG-Amt beantragen. Neben den Antragsformularen findest du auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung auch einen Förderrechner, mit dem du zuvor schon ausrechnen kannst, wie hoch dein Meister-BAföG ausfallen würde.

     

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